Wer auf der Suche nach einer neuen Wohnung oder einem Haus ist, sollte den Vermieter bzw. Verkäufer nach dem Energieausweis fragen und sich über den energetischen Zustandes des Gebäudes
informieren, in das er einziehen will. Miet- und Kaufinteressenten haben nämlich ab dem 01.Januar 2009 bei allen Wohngebäuden das Recht, sich den Energieausweis vorlegen zu lassen, zum Beispiel im
Rahmen einer Wohnungsbesichtigung.
Wussten Sie, dass sogar ein Bußgeld bei Nichteinhaltung droht ?
Lesen Sie hierzu die dazugehörige Energieeinsparverordnung von 2009 (EnEV2009).
PDF Download 589 kb.
oder weitere Infos auf der Interneteseite der Deutschen Energieagentur (kurz: dena): hier.
Ähnlich wie das Energieeffizienz-Label, das heute bei Elektrogeräten selbstverständlich ist, hilft eine Skala von Grün nach Rot im neuen Energieausweis den Mietern oder Eigentümern in spe dabei,
ihren künftigen Energieberbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung abzuschätzen. Bewegen sich die Werte im roten Bereich, muss mit sehr hohen Heizkosten gerechnet werden. Liegen die Werte dagegen
im grünen Bereich, werden diese vermutlich überschaubar bleiben.