Gut zu wissen für Mieter und Käufer

Fragen Sie Ihren neuen Vermieter oder Ihren Makler nach dem Energieausweis. Dann sind die Heizkosten kein Glücksspiel mehr.

Wer auf der Suche nach einer neuen Wohnung oder einem Haus ist, sollte den Vermieter bzw. Verkäufer nach dem Energieausweis fragen und sich über den energetischen Zustandes des Gebäudes informieren, in das er einziehen will. Miet- und Kaufinteressenten haben nämlich ab dem 01.Januar 2009 bei allen Wohngebäuden das Recht, sich den Energieausweis vorlegen zu lassen, zum Beispiel im Rahmen einer Wohnungsbesichtigung.

Wussten Sie, dass sogar ein Bußgeld bei Nichteinhaltung droht ?

Lesen Sie hierzu die dazugehörige Energieeinsparverordnung von 2009 (EnEV2009).

PDF Download 589 kb.

oder weitere Infos auf der Interneteseite der Deutschen Energieagentur (kurz: dena): hier.

Ähnlich wie das Energieeffizienz-Label, das heute bei Elektrogeräten selbstverständlich ist, hilft eine Skala von Grün nach Rot im neuen Energieausweis den Mietern oder Eigentümern in spe dabei, ihren künftigen Energieberbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung abzuschätzen. Bewegen sich die Werte im roten Bereich, muss mit sehr hohen Heizkosten gerechnet werden. Liegen die Werte dagegen im grünen Bereich, werden diese vermutlich überschaubar bleiben.

Zu jedem Energieausweis gehören darüber hinaus Modernisierungsempfehlungen. Sie zeigen, mit welchen Maßnahmen die Energiebilanz des konkreten Gebäudes verbessert werden kann.

Viele Maßnahmen sind wirtschaftlich und rechnen sich auch dann, wenn der Vermieter einen Teil der Kosten auf die Kaltmiete umlegt. Um bis zu 85 %lässt sich der Energiebedarf eines Gebäudes reduzieren.

Hinweis: Die Modernisierungsempfehlungen dienen nur zur Information. Eine Pflicht zu Ihrer Umsetzung besteht nicht.

Muster eines Energieausweises (582 kb)
Muster eines Energieausweises (582 kb)
Energieausweis_fuer_Wohngebaeude_Musterausweis
Energieausweis_fuer_Wohngebaeude_Mustera[...]
PDF-Dokument [581.6 KB]
Quelle: dena
Energieausweise für Gebäude kurz gefasst:
  • Alle Wohngebäude brauchen ab 01.Januar 2009 einen Energieausweis, wenn sie neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden.
  • Miet- und Kaufinterressenten, die auf der Suchte nach einer Wohnung oder einem Haus sind, können den Hauseigentümer nach einem Energieausweis fragen.
  • Der Energieausweis informiert über den energetischen Zustand einer Wohnung und hilft die potenziellen Heiz- und Warmwasserkosten abzuschätzen.
  • Mit dem Energieausweis lassen sich verschiedene Häuser in Bezug auf ihre energetische Qualität vergleichen
  • Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Ausstellung von Energieausweisen können an der unteren Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt, Bezirk) gemeldet werden.
Vebrauchsausweis oder Bedarfsausweis ?

Einen Bedarfsausweis braucht man für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen,

für die ein Bauantrag vor 01.11.1977 gestellt wurde.

Für alle anderen ist auch ein Verbrauchsausweis (Wahlfreiheit) zulässig.

Für Neubauten sind bereits seit 2002 Bedarfsausweise vorgeschrieben.

Weiter zu Bedarfsausweis, Verbrauchsausweis, oder zum Kontaktformular
Druckversion | Sitemap
Frank Flachenecker, Ahornstr. 22, 90537 Feucht, Tel. 09128 - 7391804, Fax 09128 - 7391805 mail: post@energieberater-flachenecker.de